Stellungnahme zum geplanten Neubau einer Moschee in Schwabach

Unser Grundge­setz garantiert das Recht auf Reli­gions­frei­heit. Von daher stellt sich für uns nicht die Frage, ob ein Moschee­bau abzulehnen oder ob gar dage­gen vorzuge­hen sei. Dass das Bau­vorhaben den gegebe­nen Geset­zen und Rechts­bes­tim­mungen entsprechen muss, ist selb­stver­ständlich und wird von der Ver­wal­tung geprüft. Allerd­ings lässt sich die Frage nach dem Neubau ein­er Moschee nicht nur in einem rechtlich ein­wand­freien Ver­wal­tungsakt klären, son­dern bedarf sen­si­bler poli­tis­ch­er Weichen­stel­lun­gen. Deshalb bit­ten wir den Stad­trat um Berück­sich­ti­gung fol­gen­der Aspek­te:

1. Es sollte klar ver­mieden wer­den, durch die geplante Moschee mit ihrem gesellschaftlichen Rah­me­nange­boten eine Par­al­lelge­sellschaft zu begün­sti­gen. Die bish­er erfol­gte Inte­gra­tion der mus­lim­is­chen Mit­bürg­er geri­ete in Gefahr, wenn sich die Moschee, vielle­icht unge­plant, aber doch schle­ichend zu einem par­al­lelge­sellschaftlichen Mit­telpunkt entwick­elte. Hier ist der Inte­gra­tions­beirat der Stadt gefragt, und vielle­icht kön­nen Mod­elle der interkul­turellen Zusam­me­nar­beit aus anderen Städten (z.B. Nürn­berg) eine Hil­fe geben. In diesem Zusam­men­hang ist ins­beson­dere die Notwendigkeit zu beto­nen, dass in der neuen Moschee auch in deutsch­er Sprache gepredigt und gelehrt wird. Auch muss bei der Namensge­bung für die Moschee eine Zus­pitzung ver­mieden wer­den, die sich gegen den christlichen Glauben wen­det.

2. Ein zweit­er sen­si­bler Punkt ist die prak­tis­che Hand­habung all­ge­mein­er Grun­drechte durch die Moscheege­meinde: Wie wer­den die Moschee­be­treiber und ‑besuch­er mit den Gle­ich­heit­srecht­en der Frauen umge­hen — sowie auch mit dem Recht des Reli­gion­swech­sels, ins­beson­dere zum Chris­ten­tum? Welche Ini­tia­tiv­en kön­nten möglichen Fehlen­twick­lun­gen in diesen bei­den Bere­ichen vor­beu­gen? Natür­lich existieren heute schon in Schwabach prak­tizierende Moscheege­mein­den, so dass diese Frage sich nicht erst mit einem Neubau stellt. Aber sie sollte im Zusam­men­hang mit dem geplanten Pro­jekt und sein­er langfristi­gen Wirkung nochmals neu beleuchtet und konkret beant­wortet wer­den.

3. Das gewün­schte Minarett ver­stärkt nicht nur Äng­ste und Vor­be­halte viel­er Schwabach­er Bürg­er, son­dern hat das Poten­tial zu einem bleiben­den Ärg­er­nis in Teilen der Bevölkerung. Nach wie vor ist ein Minarett nicht nur ein architek­tonis­ches Gestal­tungse­le­ment, son­dern es verkör­pert den Macht- und Herrschaft­sanspruch des mus­lim­isch ver­stande­nen Gottes. Auch wenn die the­ol­o­gis­chen Prokla­ma­tio­nen des „Gebet­srufs“ nicht vom Minarett aus ertö­nen, ste­ht es doch dauer­haft für eine religiöse Aus­sage, die sich aus­drück­lich und in schar­fer Form gegen den christlichen Glauben wen­det, und ver­let­zt somit die religiösen Gefüh­le viel­er. Die gebotene Rück­sicht­nahme darauf sollte in den Über­legun­gen und Entschei­dun­gen zum Moschee­bau unbe­d­ingt Berück­sich­ti­gung find­en.

4. Einen Moscheeneubau nur unter dem Gesicht­spunkt der Reli­gions­frei­heit zu betra­cht­en, wird den Zusam­men­hän­gen nur teil­weise gerecht. Der Islam kann wed­er von seinen Ursprün­gen noch in der aktuellen Reli­gion­sausübung als rein religiöse Angele­gen­heit ver­standen wer­den. Er hat­te in sein­er Geschichte immer auch eine poli­tis­che Dimen­sion und wei­thin ein okku­pa­torisches Selb­stver­ständ­nis. Der Islam impliziert jeden­falls immer auch Gesellschafts­gestal­tung und, wo aus islamis­ch­er Sicht nötig, auch gesellschaftliche Umwand­lung. Diesen Aspekt wach­sam zu beacht­en und zu beobacht­en ist Auf­gabe und Folge jed­er ver­ant­wor­tungs­be­wussten Entschei­dung in Angele­gen­heit­en Moschee.

5. Mit Sorge ist in unserem Land eine zunehmende Gegen­be­we­gung zu Inte­gra­tion und mul­ti­kul­turellen Bemühun­gen wahrzunehmen. Es ist beun­ruhi­gend, dass zunehmend poli­tis­che Parteien mit Frem­de­nangst Wäh­ler­stim­men für sich zu gewin­nen suchen. Diese Entwick­lung kann nur erfol­gre­ich eingedämmt wer­den, wenn die Entschei­dun­gen und Weichen­stel­lun­gen vor Ort nicht nur den ver­wal­tungsrechtlichen und geset­zlichen Vor­la­gen Rech­nung tra­gen, son­dern in ein Bün­del von Maß­nah­men einge­bet­tet sind, die dauer­hafte Inte­gra­tion und interkul­turellen Aus­tausch sich­er­stellen. Wie dies in Schwabach schon in großem Maße geschieht, ist sehr anerken­nenswert. Die Pläne zum Neubau ein­er Moschee und die dadurch entste­hende neue Dynamik erfordern allerd­ings nach unser­er Überzeu­gung eine Neube­w­er­tung der bish­eri­gen Maß­nah­men und zusät­zliche Ini­tia­tiv­en.

Dieten­hofen am 20.06.2009

Evan­ge­lis­che Allianz Schwabach
Mar­tin Hen­schke (Vor­sitzen­der)
Forsthofer Straße 5
91126 Schwabach
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