Unser Grundgesetz garantiert das Recht auf Religionsfreiheit. Von daher stellt sich für uns nicht die Frage, ob ein Moscheebau abzulehnen oder ob gar dagegen vorzugehen sei. Dass das Bauvorhaben den gegebenen Gesetzen und Rechtsbestimmungen entsprechen muss, ist selbstverständlich und wird von der Verwaltung geprüft. Allerdings lässt sich die Frage nach dem Neubau einer Moschee nicht nur in einem rechtlich einwandfreien Verwaltungsakt klären, sondern bedarf sensibler politischer Weichenstellungen. Deshalb bitten wir den Stadtrat um Berücksichtigung folgender Aspekte:
1. Es sollte klar vermieden werden, durch die geplante Moschee mit ihrem gesellschaftlichen Rahmenangeboten eine Parallelgesellschaft zu begünstigen. Die bisher erfolgte Integration der muslimischen Mitbürger geriete in Gefahr, wenn sich die Moschee, vielleicht ungeplant, aber doch schleichend zu einem parallelgesellschaftlichen Mittelpunkt entwickelte. Hier ist der Integrationsbeirat der Stadt gefragt, und vielleicht können Modelle der interkulturellen Zusammenarbeit aus anderen Städten (z.B. Nürnberg) eine Hilfe geben. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Notwendigkeit zu betonen, dass in der neuen Moschee auch in deutscher Sprache gepredigt und gelehrt wird. Auch muss bei der Namensgebung für die Moschee eine Zuspitzung vermieden werden, die sich gegen den christlichen Glauben wendet.
2. Ein zweiter sensibler Punkt ist die praktische Handhabung allgemeiner Grundrechte durch die Moscheegemeinde: Wie werden die Moscheebetreiber und ‑besucher mit den Gleichheitsrechten der Frauen umgehen — sowie auch mit dem Recht des Religionswechsels, insbesondere zum Christentum? Welche Initiativen könnten möglichen Fehlentwicklungen in diesen beiden Bereichen vorbeugen? Natürlich existieren heute schon in Schwabach praktizierende Moscheegemeinden, so dass diese Frage sich nicht erst mit einem Neubau stellt. Aber sie sollte im Zusammenhang mit dem geplanten Projekt und seiner langfristigen Wirkung nochmals neu beleuchtet und konkret beantwortet werden.
3. Das gewünschte Minarett verstärkt nicht nur Ängste und Vorbehalte vieler Schwabacher Bürger, sondern hat das Potential zu einem bleibenden Ärgernis in Teilen der Bevölkerung. Nach wie vor ist ein Minarett nicht nur ein architektonisches Gestaltungselement, sondern es verkörpert den Macht- und Herrschaftsanspruch des muslimisch verstandenen Gottes. Auch wenn die theologischen Proklamationen des „Gebetsrufs“ nicht vom Minarett aus ertönen, steht es doch dauerhaft für eine religiöse Aussage, die sich ausdrücklich und in scharfer Form gegen den christlichen Glauben wendet, und verletzt somit die religiösen Gefühle vieler. Die gebotene Rücksichtnahme darauf sollte in den Überlegungen und Entscheidungen zum Moscheebau unbedingt Berücksichtigung finden.
4. Einen Moscheeneubau nur unter dem Gesichtspunkt der Religionsfreiheit zu betrachten, wird den Zusammenhängen nur teilweise gerecht. Der Islam kann weder von seinen Ursprüngen noch in der aktuellen Religionsausübung als rein religiöse Angelegenheit verstanden werden. Er hatte in seiner Geschichte immer auch eine politische Dimension und weithin ein okkupatorisches Selbstverständnis. Der Islam impliziert jedenfalls immer auch Gesellschaftsgestaltung und, wo aus islamischer Sicht nötig, auch gesellschaftliche Umwandlung. Diesen Aspekt wachsam zu beachten und zu beobachten ist Aufgabe und Folge jeder verantwortungsbewussten Entscheidung in Angelegenheiten Moschee.
5. Mit Sorge ist in unserem Land eine zunehmende Gegenbewegung zu Integration und multikulturellen Bemühungen wahrzunehmen. Es ist beunruhigend, dass zunehmend politische Parteien mit Fremdenangst Wählerstimmen für sich zu gewinnen suchen. Diese Entwicklung kann nur erfolgreich eingedämmt werden, wenn die Entscheidungen und Weichenstellungen vor Ort nicht nur den verwaltungsrechtlichen und gesetzlichen Vorlagen Rechnung tragen, sondern in ein Bündel von Maßnahmen eingebettet sind, die dauerhafte Integration und interkulturellen Austausch sicherstellen. Wie dies in Schwabach schon in großem Maße geschieht, ist sehr anerkennenswert. Die Pläne zum Neubau einer Moschee und die dadurch entstehende neue Dynamik erfordern allerdings nach unserer Überzeugung eine Neubewertung der bisherigen Maßnahmen und zusätzliche Initiativen.
Dietenhofen am 20.06.2009
Evangelische Allianz Schwabach
Martin Henschke (Vorsitzender)
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