Unser Grundgesetz garantiert das Recht auf Religionsfreiheit. Von daher stellt sich für uns nicht die Frage, ob ein Moscheebau abzulehnen oder ob gar dagegen vorzugehen sei. Dass das Bauvorhaben den gegebenen Gesetzen und Rechtsbestimmungen entsprechen muss, ist selbstverständlich und wird von der Verwaltung geprüft. Allerdings lässt sich die Frage nach dem Neubau einer Moschee nicht …
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