Stellungnahme zum geplanten Neubau einer Moschee in Schwabach

Unser Grundge­setz garantiert das Recht auf Reli­gions­frei­heit. Von daher stellt sich für uns nicht die Frage, ob ein Moschee­bau abzulehnen oder ob gar dage­gen vorzuge­hen sei. Dass das Bau­vorhaben den gegebe­nen Geset­zen und Rechts­bes­tim­mungen entsprechen muss, ist selb­stver­ständlich und wird von der Ver­wal­tung geprüft. Allerd­ings lässt sich die Frage nach dem Neubau ein­er Moschee nicht …